Aufgrund der seit Wochen anhaltenden Trockenheit wurde ein allgemeines Feuerverbot für die Marktgemeinde Oberthulba ausgesprochen.
Folgende Einschränkungen treten mit dieser Allgemeinverfügung in Kraft:
- Bis auf Weiteres wird im gesamten Gemeindegebiet des Marktes Oberthulba ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenen Feuer ausgesprochen. Grillen mit Holzkohle im privaten Bereich innerorts ist von diesem Verbot ausgenommen. Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken.
- Die Verbote gelten auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuer- und Grillstellen