Rauchmelder

Rauchmelder haben sich mittlerweile als echte Lebensretter bewiesen. Sie machen noch in der Entstehungsphase auf einen Brand aufmerksam, oder wecken die schlafenden Familienmitglieder. Die meisten Brandopfer sind in der Nacht, in den eigenen vier Wänden, zu verzeichnen. Gefährlich ist dabei nicht das Feuer selbst, sondern der giftige Rauch. Während dem Schlafen ist es dem Menschen schier unmöglich den entstehenden Rauch zu bemerken. So sterben rund 95 Prozent aller Brandopfer an einer Rauchvergiftung!
Rauchmelder - Titelbild
Mann schläft beim Zeitunglesen ein und löst Brand durch Kerze aus. – Bild: rauchmelder-lebensretter.de

 

Der Rauchmelder schafft hier Abhilfe! – Durch seinen lauten Alarm (piepen) warnt Sie der Brandmelder auch im Schlaf vor der herannahenden Gefahr. Er verschafft Ihnen die nötige Zeit, um sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu verständigen.

Rund 400 Menschen sterben in Deutschland jährlich an Bränden. Die meisten davon in Privathaushalten. Ursächlich hierfür ist nicht die falsch angenommene Tatsache der Fahrlässigkeit. Sehr oft werden Wohnungsbrände durch technische Defekte ausgelöst!

Fakten zur Rauchmelderpflicht in Bayern

In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben! So müssen seit diesem Tag alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für den Einbau in Mietwohnungen ist der Vermieter zuständig, für die Wartung jedoch der Mieter selbst!

Wie viele Rauchmelder sind nötig?

Zur vereinfachten Darstellung der richten Positionierung von Rauchmeldern in Wohnungen stellt die Initiative rauchmelder-lebensretter mehrere Infografiken zur Verfügung.

Installation Rauchmelder Einfamilienhaus - Bild: rauchmelder-lebensretter.de
Installation Rauchmelder 3-Zimmer-Wohnung - Bild: rauchmelder-lebensretter.de

Was tun wenn´s brennt?

Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben

Gesetzliche Grundlagen zur Rauchmelderpflicht

Für das gesamte Bundesgebiet Deutschland gilt, dass die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes verankert ist. In Bayern bezeichnet dieses Gesetz die BayBo Artikel 46 Wohnungen Absatz 4 wie folgt:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“
Die technische Umsetzung der Rauchmelderpflicht wird in der DIN EN 14676 geregelt.

Textausschnitt: rauchmelderpflicht.net / Rauchmelderpflicht in Bayern – Was muss ich wissen

Feuerwehr

Die Brüder Lukas und Matthias Zwecker führen weiterhin die Freiwillige Feuerwehr Oberthulba an

Oberthulba – Jeweils einstimmig wurde Lukas Zwecker zum 1. Kommandant und sein älterer Bruder Matthias Zwecker zum stellvertretenden Kommandant der Freiweilligen Feuerwehr Oberthulba wiedergewählt. Dies war einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte bei der Generalversammlung der Stützpunktwehr des Marktes Oberthulba am vergangenen Dienstagabend. 1. Vorsitzender Tiemo Stürzenberger konnte im fast komplett gefüllten Schulungsraum im Feuerwehrhaus von Oberthulba nicht nur den 1. Bürgermeister Mario Götz und die 3. Bürgermeisterin Margot Schottdorf begrüßen, sondern auch den stellvertretenden Landrat und Altbürgermeister Gotthard Schlereth, sowie von der Kreisbrandinspektion den zuständigen Kreisbrandmeister Torsten Büchner. Die umfangreiche Tagesordnung, welche aus den Jahresberichten der Vorstandschaft, des 1. Kommandanten, der Atemschutzgruppe, der Jugendabteilung und der Kinderfeuerwehr den Schwerpunkt ausmachten, konnte zügig abgearbeitet werden.