Rauchmelder haben sich mittlerweile als echte Lebensretter bewiesen. Sie machen noch in der Entstehungsphase auf einen Brand aufmerksam, oder wecken die schlafenden Familienmitglieder. Die meisten Brandopfer sind in der Nacht, in den eigenen vier Wänden, zu verzeichnen. Gefährlich ist dabei nicht das Feuer selbst, sondern der giftige Rauch. Während dem Schlafen ist es dem Menschen schier unmöglich den entstehenden Rauch zu bemerken. So sterben rund 95 Prozent aller Brandopfer an einer Rauchvergiftung!
Der Rauchmelder schafft hier Abhilfe! – Durch seinen lauten Alarm (piepen) warnt Sie der Brandmelder auch im Schlaf vor der herannahenden Gefahr. Er verschafft Ihnen die nötige Zeit, um sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu verständigen.
Rund 400 Menschen sterben in Deutschland jährlich an Bränden. Die meisten davon in Privathaushalten. Ursächlich hierfür ist nicht die falsch angenommene Tatsache der Fahrlässigkeit. Sehr oft werden Wohnungsbrände durch technische Defekte ausgelöst!
Fakten zur Rauchmelderpflicht in Bayern
In Bayern sind Rauchmelder seit dem 01.01.2018 in allen Wohnungen vorgeschrieben! So müssen seit diesem Tag alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Für den Einbau in Mietwohnungen ist der Vermieter zuständig, für die Wartung jedoch der Mieter selbst!
Wie viele Rauchmelder sind nötig?
Zur vereinfachten Darstellung der richten Positionierung von Rauchmeldern in Wohnungen stellt die Initiative rauchmelder-lebensretter mehrere Infografiken zur Verfügung.
Was tun wenn´s brennt?
Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben
Gesetzliche Grundlagen zur Rauchmelderpflicht
Für das gesamte Bundesgebiet Deutschland gilt, dass die Rauchmelderpflicht in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes verankert ist. In Bayern bezeichnet dieses Gesetz die BayBo Artikel 46 Wohnungen Absatz 4 wie folgt:
“In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.”
Die technische Umsetzung der Rauchmelderpflicht wird in der DIN EN 14676 geregelt.
Textausschnitt: rauchmelderpflicht.net / Rauchmelderpflicht in Bayern – Was muss ich wissen
Quellen
www.rauchmelder-lebensretter.de (Text/Bilder/Videos)
www.rauchmelderpflicht.net (Text)
WEITERE INFORMATIONEN ZU DIESEM ARTIKEL
- Download: Infoflyer – Ein Brand verändert alles
- Download: Verhalten im Brandfall
- Link: Rauchmelder-Lebensretter
- Link: Rauchmelderpflicht – Bayern