Information über Sirenensignale in Bayern
Die in Bayern verwendeten Sirenen- und Lautsprecherwarnungen werden im Rahmen der Verordnung für öffentliche Schallzeichen in zwei Hauptgruppen unterteilt.
Sirenensignal 1
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je 15 Sekunden Dauer, mit je 15 Sekunden Pause zwischen den Tönen
Es besteht KEINE Gefahr für die Bevölkerung und KEIN Handlungsbedarf für die Allgemeinbevölkerung!
Sirenensignal 2
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton (auf- und abschwellend) von einer Minute Dauer
Die Bevölkerung wird dazu aufgefordert auf Rundfunkdurchsagen zu achten. Es besteht eine mögliche Gefahr!
Informationsflyer für Geflüchtete der Ukraine
Um eventuell ankommenden Menschen im Markt Oberthulba die Angst vor hier „alltäglichen“ Sirenensignalen zu nehmen, haben wir einen Informationsflyer erstellt. Dieser beinhaltet Informationen zum Signalton der Feuerwehralarmierung und soll zur Unterscheidung zum „Fliegeralarm“ dienen.
Der hier angebotene Flyer kann kostenlos verwendet werden, um diesen zum Beispiel in der eigenen Wohnung oder Unterkunft aufzuhängen, um aufgenommene Geflüchtete zu informieren. Die entsprechende Bilddatei kann gerne in den sozialen Netzwerken verbreitet werden.
- Weitere Informationen zum Artikel
Information Sirenen- und Lautsprecherwarnung: BayStMI – Sirenen – und Lautsprecherwarnung
Signalton Feuerwehralarmierung: BayStMI
Signalton Warnung der Bevölkerung: BayStMI
Informationsflyer: Nach Vorlage KFV Traunstein, Eigenkreation Freiwillige Feuerwehr Markt Oberthulba